1. Was passiert momentan?
  2. Wer arbeitet daran auf europäischer Ebene?
  3. Worin besteht der Zweck der Bologna-Erklärung?
  4. Inwiefern werden Studenten und Lehrer von der Umsetzung der Bologna-Erklärung profitieren?
  5. Wenn die Bologna-Erklärung einmal umgesetzt ist, wird es keine individuellen Unterschiede zwischen  Institutionen mehr geben?
  6. Wird es Politikern möglich sein, auf die professionelle Musikausbildung mehr Druck auszuüben?
  7. Wird es Institutionen der professionellen Musikausbildung möglich sein, auf Politiker Druck auszuüben?
  8. Welcher allgemeine Zeitplan wurde festgesetzt für die Umsetzung der Bologna-Erklärung?
  9. Ist jede Musikhochschule in Europa dazu verpflichtet, die Bologna-Erklärung umzusetzen oder ist es  möglich, sich dieser zu entziehen?
  10. Richtet sich die Bologna-Erklärung nur an Institutionen für höhere Bildung mit Universitätsstatus?
  11. Welche finanziellen Konsequenzen würde die Umsetzung der Bologna-Erklärung an meiner Institution haben?
  12. Werden Universitäten nun auch professionelle Musikausbildung anbieten?
  13. Gehen mit der Umsetzung der Bologna-Erklärung auch rechtliche Veränderungen an meiner Schule einher?
  14. Wenn das zwei-Zyklen-System an meiner Schule bereits existiert und die Dauer der jeweiligen Zyklen den Empfehlungen der Bologna-Erklärung entspricht, müssen wir dennoch irgendwelche Veränderungen vornehmen?
  15. Terminologie: Was wird aus unseren „Postgraduate-Abschlüssen“ und Diplomen wie Nachdiplom, Certificat d'Aptitude, Aufbaustudium, Artist Diploma? Werden diese in ‚Master of…’ umbenannt werden müssen?
  16. Verlangt die Bologna-Erklärung, daß für alle europäischen Schulen die gleichen Lehrpläne/Programme im ersten und zweiten Zyklus gelten?
  17. Wird verlangt, dass für alle ersten und/oder zweiten Studienzyklen die gleichen Zulassungskriterien gelten?
  18. Hätte ein Student, der einen ersten Zyklus abgeschlossen hat, aufgrund der Bologna-Erklärung automatisch das Recht, in meiner Schule den zweiten Zyklus anzutreten?
  19. Wenn der erste Studienzyklus an meiner Institution vier Jahre dauert, könnte ich dann von einem Bewerber, der einen drei Jahre dauernden ersten Zyklus abgeschlossen hat, verlangen, ein weiteres Jahr zu studieren, bevor er den zweiten Studienzyklus antritt?
  20. Wenn die Bologna-Erklärung umgesetzt wird, müssen dann der erste und zweite Studienzyklus unbedingt gleichzeitig eingerichtet werden?
  21. Enthält ein Master-Abschluß auch eine Forschungskomponente?
  22. Werden Musikhochschulen als Ergebnis der Bologna-Erklärung in Zukunft Doktorations-Programme anbieten?

  


   

1. Was passiert momentan?
Universitäten, Konsortien, nationale Rektorenkonferenzen und Netzwerke in speziellen Fachgebieten prüfen und diskutieren die Auswirkungen der Bologna-Erklärung auf ihr Institut, ihr Netzwerk oder ihre Disziplin. Europäische Organisationen wie der Verband Europäischer Universitäten (EUA), der Europäische Verband von Institutionen höherer Ausbildung (EURASHE) und die Nationale Studentenunion in Europa (ESIB) sind sehr stark in den Bologna-Prozeß involviert. ELIA und AEC prüfen die Auswirkungen auf die höhere Ausbildung in speziellen Disziplinen und überlegen sich Wege, um direkt in diesen Prozeß involviert zu werden.

 

2. Wer arbeitet daran auf europäischer Ebene?

Eine Gruppe, die sich aus Repräsentanten von allen nationalen Bildungsministerien zusammensetzt und deren Vorsitz derzeit die EU-Präsidentschaft innehat. Außerdem gibt es eine Vorbereitungsgruppe, die sich aus Repräsentanten der Länder zusammensetzt, in denen zuletzt oder demnächst Ministertreffen stattfinden, zwei EU-Mitgliedsstaaten, zwei Nicht-EU-Mitgliedsstaaten. Die jeweilige EU-Präsidentschaft und die Europäische Kommission werden ebenfalls Teil der Vorbereitungsgruppe sein. Der Repräsentant des Landes, in dem das nächste Ministertreffen stattfinden wird, hat den Vorsitz der Gruppe. Für aktuelle Informationen besuchen Sie bitte die offizielle Bologna Prozess Webseite.

 

3. Worin besteht der Zweck der Bologna-Erklärung?

Der Hauptzweck der Bologna-Erklärung besteht in der Verbesserung der Mobilität und der arbeitsmarktbezogenen Qualifizierung von Absolventen der höheren Ausbildung in Europa. In diesem Sinne werden nationale Bildungssysteme verständlich und vergleichbar gemacht und somit die internationale Konkurrenzfähigkeit des höheren Bildungssystems in Europa gesteigert.

  

4. Inwiefern werden Studenten und Lehrer von der Umsetzung der Bologna-Erklärung profitieren?

Werden nationale Bildungssysteme transparenter, können Studierende und Dozierende leichter zu den Institutionen finden, an denen sie interessiert sind. Der Austausch wird angeregt, weil es einfacher sein wird, Studiengänge und Lehrpläne miteinander zu vergleichen und Studienaufenthalte im Ausland von der Institution im Heimatland anerkennen zu lassen.

  

5. Wenn die Bologna-Erklärung einmal umgesetzt ist, wird es keine individuellen Unterschiede zwischen Institutionen mehr geben?

Nein. Die Bologna-Erklärung schafft einen Rahmen für die höhere Ausbildung, mischt sich aber nicht ein in den Inhalt von Lehrplänen oder die Spezialisierung von Institutionen.

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6. Wird es Politikern möglich sein, auf die professionelle Musikausbildung mehr Druck auszuüben?

Vielleicht. Weil die Verständlichkeit der Qualifikationen erhöht und somit Vergleiche zwischen Ausbildungen in den verschiedenen europäischen Ländern erleichtert wird, könnten Politiker versucht sein, solche Vergleiche zu benützen, um die Mittel in denjenigen Ländern zu kürzen, wo die Ausbildungsdauer länger ist als die von der Bologna-Erklärung empfohlene Mindestdauer.

 

7. Wird es Institutionen der professionellen Musikausbildung möglich sein, auf Politiker Druck auszuüben?

Ja. Wenn Musikhochschulen die Änderungen, die sie als Teil des Bologna-Prozesses einführen möchten, gemeinsam planen, sollten sie in der Lage sein, die gleichen Argumente einzusetzen und anhand eines Vergleichs zwischen Ländern rechtfertigen können, warum die Musikausbildung länger sein sollte als in den meisten anderen Disziplinen. Solche Argumente können in den Lernergebnis Dokumenten gefunden werden.

 

8. Welcher allgemeine Zeitplan wurde festgesetzt für die Umsetzung der Bologna-Erklärung?

Bis zum Jahr 2010 sollten alle Institutionen in den Ländern, von denen die Erklärung unterschrieben wurde, der Bologna-Erklärung entsprechend organisiert sein.

  

9. Ist jede Musikhochschule in Europa dazu verpflichtet, die Bologna-Erklärung umzusetzen oder ist es möglich, sich dieser zu entziehen?

Jede Institution für höhere Ausbildung in einem Land, dessen Bildungsminister die Bologna-Erklärung mitunterschrieben hat, wird den von der Bologna-Erklärung vorgegebenen Rahmen übernehmen müssen.

 

10. Richtet sich die Bologna-Erklärung nur an Institutionen für höhere Bildung mit Universitätsstatus?

Nein. Jede Institution für höhere Ausbildung muss die Bologna-Erklärung umsetzen, ungeachtet dessen, ob sie Universitätsstatus hat oder nicht.

11. Welche finanziellen Konsequenzen würde die Umsetzung der Bologna-Erklärung an meiner Institution haben?

Es mag finanzielle Konsequenzen geben durch die Umsetzungsmaßnahmen wie beispielsweise bei der Einrichtung eines ECTS-kompatiblen Kredit-Systems und strengerer Qualitätssicherungsverfahren. Diese Maßnahmen würden jedoch vermutlich auch ohne Bologna-Erklärung notwendig sein. Wenn die Maßnahmen einmal veranlasst sind, sollten die Betriebskosten allerdings nicht höher sein als zuvor.
12. Werden Universitäten nun auch professionelle Musikausbildung anbieten?
Die Bologna-Erklärung hat keinerlei Einfluß auf derartige Entwicklungen.
13. Gehen mit der Umsetzung der Bologna-Erklärung auch rechtliche Veränderungen an meiner Schule einher?
In manchen Ländern kann die Umsetzung der Bologna-Erklärung rechtliche Veränderungen für Institutionen mit sich bringen.
14. Wenn das zwei-Zyklen-System an meiner Schule bereits existiert und die Dauer der jeweiligen Zyklen den Empfehlungen der Bologna-Erklärung entspricht, müssen wir dennoch irgendwelche Veränderungen vornehmen?
Vielleicht. Die Bologna-Erklärung betrifft noch mehr als nur die Dauer von Studienzyklen: ein Kreditpunktesystem, arbeitsmarktbezogene Qualifizierung und Mobilität sind andere Fragen, zu denen die Bologna-Erklärung Richtlinien liefert.
15. Terminologie: Was wird aus unseren „Postgraduate-Abschlüssen“ und Diplomen wie Nachdiplom, Aufbaustudium, Artist Diploma? Werden diese in ‚Master of…’ umbenannt werden müssen?
Nein. Die Bezeichnungen ‚Bachelor’ und ‚Master’ müssen nicht unbedingt verwendet werden. Wichtig ist, dass die Qualifikationen, die an allen Institutionen innerhalb des ersten und zweiten Zyklus’ erlangt werden können, den allgemeinen Zyklen-Definitionen der Bologna-Erklärung entsprechen.
16. Verlangt die Bologna-Erklärung, daß für alle europäischen Schulen die gleichen Lehrpläne/Programme im ersten und zweiten Zyklus gelten?
Nein. Es steht den Institutionen frei, ihre eigenen Lehrpläne aufzustellen. Was verlangt wird, ist, daß die Lernergebnisse dieser Lehrpläne mit anderen Studiengängen im ersten und zweiten Zyklus vergleichbar sind und das die Programme unmittelbar verständlich sind.
17. Wird verlangt, dass für alle ersten und/oder zweiten Studienzyklen die gleichen Zulassungskriterien gelten?
Auch wenn es nicht notwendig sein wird, identische Aufnahmekriterien anzuwenden, wird vermutlich eine gewisse Angleichung notwendig sein.
18. Hätte ein Student, der einen ersten Zyklus abgeschlossen hat, aufgrund der Bologna-Erklärung automatisch das Recht, in meiner Schule den zweiten Zyklus anzutreten?
Nein. Institutionen werden weiterhin das Recht haben, Bewerber vorspielen zu lassen und Studienplätze im Wettbewerb zu vergeben. Ein Bewerber, der einen ersten Zyklus abgeschlossen hat, ist zur Aufnahmeprüfung, aber noch nicht für den zweiten Studienzyklus an sich zugelassen.
19. Wenn der erste Studienzyklus an meiner Institution vier Jahre dauert, könnte ich dann von einem Bewerber, der einen drei Jahre dauernden ersten Zyklus abgeschlossen hat, verlangen, ein weiteres Jahr zu studieren, bevor er den zweiten Studienzyklus antritt?
Nein. Jeder, der einen ersten Studienzyklus erfolgreich abgeschlossen hat, ist grundsätzlich dazu berechtigt, sich für den zweiten Studienzyklus zu bewerben (siehe dennoch auch Frage 18).
20. Wenn die Bologna-Erklärung umgesetzt wird, müssen dann der erste und zweite Studienzyklus unbedingt gleichzeitig eingerichtet werden?
Nein. Es gibt keine Regeln dafür, wie das Bologna-System umgesetzt wird, und es ist auch möglich, daß eine Institution nur den ersten Studienzyklus anbietet (d.h. Studenten müßten sich für den zweiten Studienzyklus an einer anderen Institution bewerben).
21. Enthält ein Master-Abschluß auch eine Forschungskomponente?
Nicht unbedingt. Es gibt bereits Institutionen, die einen Masterstudiengang ohne die Forschungskomponente anbieten. Die Beschreibung für jedes Fach aus dem zweiten Studienzyklus wird bestimmen, was für die Qualifikation verlangt wird.
22. Werden Musikhochschulen als Ergebnis der Bologna-Erklärung in Zukunft Doktorations-Programme anbieten?
Die Berlin Konferenz sprach sich für eine engere Verbindung zwischen Höherer Bildung und Forschung aus, verbunden mit der Einbeziehung der Doktoratsebene als drittem Zyklus des Bologna Prozesses und für mehr Mobilität sowohl auf der Doktorats- als auch auf der Post-Doktoratsebene.